Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Waldeck-Frankenberger Bank eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Waldeck-Frankenberger Bank eG besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

von links: Dennis Patzwaldt, Mario Seitz, Stephan Wilke, Carsten Hohmann und Udo Martin.

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Aufsichtsrates
Jürgen Tent (Vorsitzender) Korbach
Klaus Büchsenschütz Edertal-Wellen
Birgit Dielschneider Bad Arolsen
Olaf Fackiner
Frankenau-Dainrode
Daniel Fieseler Diemelsee-Adorf
Jörg Fritze Breuna-Oberlistingen
Bettina Heck Frankenau-Altenlotheim
Armin Hesse Frankenberg (Eder)-Haubern
Robert Ingenbleek Frankenberg (Eder)
Jin Keudel Korbach
Gerd Ladage Diemelstadt-Neudorf
Bernd Lippe Waldeck-Freienhagen
Dirk Michel Frankenau-Allendorf/Hardtberg
Friedrich Pohlmann Willingen-Welleringhausen
Joachim Spichal Volkmarsen
Steffen Werner Allendorf (Eder)-Rennertehausen
Karl Wittmer-Eigenbrodt Vöhl-Obernburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Heiko Schlosser
Christoph Weishaupt

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreterversammlung 2019