Nach der Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank vom 21. Juli 2022 haben wir tolle Nachrichten für Sie: ab sofort haben Sie die Auswahl von drei Anlagelösungen direkt bei Ihrer Waldeck-Frankenberger Bank, bei denen Sie eine attraktive Rendite erhalte! Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Es gibt wieder Zinsen!
Wählen Sie jetzt eine Anlagelösung Ihrer Waldeck-Frankenberger Bank
3 Gewinnt
Eine Dreier-Kombination mit mindestens 4.000 Euro je Laufzeit.
Ihr mögliche Anlagesumme gesamt: ab 12.000 Euro, Konditionsaufschlag: 0,10 %
Alle drei Festgeldkonten prolongieren (verlängern) nach Ablauf der Laufzeit um jeweils 3 Jahre. Das hat für Sie den Vorteil, dass jedes Jahr ein Festgeldkonto fällig wird, sofern keine weitere Prolongation erfolgt und Sie einen Teil des angelegten Geldes verfügbar haben.
Fresh-Money-Bonus ab 30 % Neuanlagevolumen.
Konditionen
ab 0,00 Euro | ab 150.000,00 Euro | |
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1. Jahr | 2,20 % Zinsen pro Jahr |
2,20 % Zinsen pro Jahr |
2. Jahr | 1,80 % Zinsen pro Jahr | 1,80 % Zinsen pro Jahr |
3. Jahr | 1,70 % Zinsen pro Jahr | 1,70 % Zinsen pro Jahr |
ParkGeld
Ihre Vorteile:
Legen Sie Ihr Erspartes sicher und liquide an. Unser ParkGeld ist eine gute Alternative zum Tagesgeld. Es bietet Ihnen eine sichere Geldanlage mit einer unbefristeten Laufzeit und einer kurzfristigen Verfügungsmöglichkeit durch eine Kündigungsfrist von 31 oder 366 Tagen.
- Die Verzinsung dieser Einlage ist variabel.
- Teilverfügungen sowie Zuzahlungen sind möglich.
Konditionen
ParkGeld 31 Tage | ParkGeld 366 Tage | |
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ab 0 Euro Einlagen | 1,30 % p. a. | 2,20 % p. a. |
ab 150.000 Euro Einlagen | 1,30 % p. a. | 2,20 % p. a. |
Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich.
Sie haben Interesse an einem unserer Angebote? Dann vereinbaren Sie jetzt online super schnell und einfach Ihren Termin. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Häufig gestellte Fragen:
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Waldeck-Frankenberger Bank eG einen Freistellungsauftrag (verlinken)erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Frankenberger Bank, Raiffeisenbank eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.